Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der
Stoll Computersysteme GmbH


1.    1.    Allgemeines - Geltungsbereich
1.1
Unsere Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäfts- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.2.
Unsere Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen geltend auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender, oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferungen an den Kunden vorbehaltslos ausführen.

2.    Angebot
2.1.
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Ist die Bestellung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dies innerhalb von zwei Wochen annehmen. Soweit zu den Angeboten Zeichnungen, Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben etc. gehören, sind geringfügige oder handelsübliche Abweichungen und Abänderungen möglich. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche, schriftliche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

2.2.
Wir behalten uns das Recht vor, unter Beibehaltung der wesentlichen Merkmale an den jeweils beschriebenen oder abgebildeten Artikel jederzeit, und ohne besondere Anzeige eine Änderung vorzunehmen.

3.    Lieferung
3.1.
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

3.2.
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

3.3.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft seine sonstige Mitwirkungspflicht, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

3.4.
Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

4.    Preise
4.1.
Sofern sich auch der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung, Versandkosten und der Versicherung für den Versand; diese werden gesondert in Rechnung gestellt.

4.2.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

4.3.
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

4.4.
An vertraglich vereinbarte Preise für unsere Lieferungen halten wir uns vier Monate gebunden. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen bei mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostenänderungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreiserhöhungen, zu erhöhen oder herabzusetzen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises so steht dem Kunden ein Vertragslösungsrecht (Kündigungs- oder Rücktrittsrecht zu).

4.5.
Der Versand erfolgt - sofern nicht frachtfrei Lieferung vereinbart ist - auf Rechnung des Kunden. Bei allen Lieferungen - auch bei frachtfreien oder bei Frachtvorlage - geht die Gefahr des zufälligen Unterganges mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer oder unser eigenes zur Ausführung der Versendung oder des Transportes bestimmtes Personal auf den Kunden über.

4.6.
Die Kosten von Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur bei Vorliegen einer gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden nicht auf dessen Kosten vorgenommen.

5. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
5.1.
Mängelansprüche des Kunden, sofern dieser Kaufmann ist, setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

5.2.
Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, können wir Nacherfüllung durch eine Mängelbeseitigung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache erbringen.

5.3.
Im Falle der Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einem anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.

5.4.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

5.5.
Wir haften unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruht.

5.6.
Ferner haften wir für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten. Wesentlich sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kunden regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

5.7.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für ein Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

5.8.
Soweit die Haftung von uns ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

6.    Copyright
6.1.
Die Lieferung von Software erfolgt unter Beachtung der Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers bzw. dessen Vertretung. Die jeweiligen Lizenzbedingungen sind Vertragsbestandteil. Das Urheberrecht steht dem Hersteller der Software zu. Der Kunde verpflichtet sich alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz des Urheberrechts zu gewährleisten.

7.    Zahlung, Verzug
7.1.
Soweit im Angebot andere Zahlungsbedingungen nicht genannt sind, sind alle Rechnungsbeträge sofort ohne Abzug zu zahlen.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.

Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Die Rechnung ist sofort zur Zahlung fällig.

7.2
Ergeben sich nach Vertragsabschluss begründete Bedenken, hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl Vorauskasse oder Sicherheitsleistung innerhalb einer Woche vom Kunden zu verlangen. Wir haben auch wahlweise das Recht, die Ausführung des Vertrages zu unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen:

Im Weigerungsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Auftraggeber kein Schadensersatzanspruch  zu.

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7.3
Der Kunde kann nicht wegen etwaiger Gegenansprüche seine Leistungen verweigern oder sie zurückbehalten, sowie mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, diese Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

7.4
Im Falle des Verzugs werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszins gegenüber Verbrauchern und 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszins gegenüber einem Unternehmer fällig.

7.5
Unsere Forderungen werden insgesamt - auch bei Stundung - sofort fällig, sobald der Kunde mit einer Erfüllung einer oder mehreren Verbindlichkeiten in Verzug gerät oder Schecks nicht eingelöst werden, der Kunde die Zahlungen einstellt oder ein Insolvenzverfahren beantragt ist.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verkaufserlös ist auf die Verbindlichkeit des Kunden - abzgl. angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

8.2
Der Kunde ist verpflichtet die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser, und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

8.3
Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage nach § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

9.
9.1
Vertragsänderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

9. 2
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der verwendeten AGB unwirksam sein, verbleibt es bei der Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die durch den Wegfall der unwirksamen Bestimmungen entstehende Lücke ist durch Auslegung auszufüllen.

9.3.
Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand.

9.4.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

9.5.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.





Gauting, 25.07.2018