Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der
Stoll Computersysteme GmbH
1.
1. Allgemeines - Geltungsbereich
1.1
Unsere Allgemeinen Geschäfts- und
Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäfts- und
Lieferbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten
ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.2.
Unsere Allgemeinen
Geschäfts- und Lieferbedingungen geltend auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender, oder von
unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferungen an den Kunden vorbehaltslos
ausführen.
2. Angebot
2.1.
Unsere Angebote sind stets
freibleibend und unverbindlich. Ist die Bestellung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu
qualifizieren, so können wir dies innerhalb von zwei Wochen annehmen. Soweit zu den Angeboten
Zeichnungen, Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben etc. gehören, sind geringfügige oder
handelsübliche Abweichungen und Abänderungen möglich. An Abbildungen, Zeichnungen,
Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch
für solche, schriftliche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer
Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
2.2.
Wir
behalten uns das Recht vor, unter Beibehaltung der wesentlichen Merkmale an den jeweils beschriebenen oder
abgebildeten Artikel jederzeit, und ohne besondere Anzeige eine Änderung vorzunehmen.
3. Lieferung
3.1.
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt
die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
3.2.
Die Einhaltung unserer
Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der
Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
3.3.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft seine sonstige
Mitwirkungspflicht, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich
etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
3.4.
Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung
der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug
geraten ist.
4. Preise
4.1.
Sofern sich auch der
Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“,
ausschließlich Verpackung, Versandkosten und der Versicherung für den Versand; diese werden
gesondert in Rechnung gestellt.
4.2.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren
Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung
gesondert ausgewiesen.
4.3.
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher
Vereinbarung.
4.4.
An vertraglich vereinbarte Preise für unsere Lieferungen halten wir
uns vier Monate gebunden. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen bei mit einer vereinbarten
Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostenänderungen,
insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreiserhöhungen, zu erhöhen oder
herabzusetzen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises so steht dem Kunden ein
Vertragslösungsrecht (Kündigungs- oder Rücktrittsrecht zu).
4.5.
Der Versand
erfolgt - sofern nicht frachtfrei Lieferung vereinbart ist - auf Rechnung des Kunden. Bei allen Lieferungen -
auch bei frachtfreien oder bei Frachtvorlage - geht die Gefahr des zufälligen Unterganges mit der
Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer oder unser eigenes zur Ausführung der
Versendung oder des Transportes bestimmtes Personal auf den Kunden über.
4.6.
Die Kosten
von Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur bei Vorliegen einer gesonderten Vereinbarung mit
dem Kunden nicht auf dessen Kosten vorgenommen.
5. Gewährleistung und
Haftungsbeschränkung
5.1.
Mängelansprüche des Kunden, sofern dieser Kaufmann ist,
setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
5.2.
Soweit ein
Mangel der Kaufsache vorliegt, können wir Nacherfüllung durch eine Mängelbeseitigung oder
Lieferung einer neuen mangelfreien Sache erbringen.
5.3.
Im Falle der Mängelbeseitigung
sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass
die Kaufsache an einem anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
5.4.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt
oder Minderung zu verlangen.
5.5.
Wir haften unbeschränkt, soweit die Schadensursache
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruht.
5.6.
Ferner haften wir für die
leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten. Wesentlich sind Pflichten, deren Verletzung die
Erreichung des Vertragszweckes gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kunden
regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren,
vertragstypischen Schaden. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in
den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
5.7.
Die vorstehenden
Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für ein
Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig
verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
5.8.
Soweit
die Haftung von uns ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
6.
Copyright
6.1.
Die Lieferung von Software erfolgt unter Beachtung der Lizenzbedingungen des
jeweiligen Herstellers bzw. dessen Vertretung. Die jeweiligen Lizenzbedingungen sind Vertragsbestandteil. Das
Urheberrecht steht dem Hersteller der Software zu. Der Kunde verpflichtet sich alle Maßnahmen zu
ergreifen, um den Schutz des Urheberrechts zu gewährleisten.
7. Zahlung,
Verzug
7.1.
Soweit im Angebot andere Zahlungsbedingungen nicht genannt sind, sind alle
Rechnungsbeträge sofort ohne Abzug zu zahlen.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird
gesondert in Rechnung gestellt.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht
eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert
ausgewiesen.
Die Rechnung ist sofort zur Zahlung fällig.
7.2
Ergeben sich nach
Vertragsabschluss begründete Bedenken, hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden oder seiner
wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl Vorauskasse oder
Sicherheitsleistung innerhalb einer Woche vom Kunden zu verlangen. Wir haben auch wahlweise das Recht, die
Ausführung des Vertrages zu unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen:
Im
Weigerungsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Auftraggeber
kein Schadensersatzanspruch zu.
,
7.3
Der Kunde kann nicht wegen etwaiger
Gegenansprüche seine Leistungen verweigern oder sie zurückbehalten, sowie mit Gegenansprüchen
aufrechnen, es sei denn, diese Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
7.4
Im
Falle des Verzugs werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszins
gegenüber Verbrauchern und 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszins gegenüber einem
Unternehmer fällig.
7.5
Unsere Forderungen werden insgesamt - auch bei Stundung - sofort
fällig, sobald der Kunde mit einer Erfüllung einer oder mehreren Verbindlichkeiten in Verzug
gerät oder Schecks nicht eingelöst werden, der Kunde die Zahlungen einstellt oder ein
Insolvenzverfahren beantragt ist.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1
Wir behalten uns das Eigentum
an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des
Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der
Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme
der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verkaufserlös ist auf die Verbindlichkeit des Kunden -
abzgl. angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
8.2
Der Kunde ist verpflichtet die
Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer,
Wasser, und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
8.3
Bei Pfändung
oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit
wir Klage nach § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die
gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten,
haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
9.
9.1
Vertragsänderungen
und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
9. 2
Sollten einzelne Bestimmungen des
Vertrages oder der verwendeten AGB unwirksam sein, verbleibt es bei der Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen. Die durch den Wegfall der unwirksamen Bestimmungen entstehende Lücke ist durch Auslegung
auszufüllen.
9.3.
Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz
Gerichtsstand.
9.4.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist
unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
9.5.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Gauting,
25.07.2018